Corona (COVID-19) auf Gran Canaria
Stand: 14.06.2021, (alle Angaben ohne Gewähr) – Dank gut funktionierender Präventionsmaßnahmen war Cran Canaria zu Beginn der Corona Pandemie kaum von Corona und somit COVID-19 betroffen, konnte die zweite Welle dann leider auch nicht verhindern und so hat besonders diese zweite Welle die Insel spürbar erwischt. Glücklicherweise normalisieren sich die Umstände auf den Inseln bereits wieder spürbar und der Tourismus darf wieder mehr und mehr seinen Betrieb aufnehmen. Die Inseln-Regierung hat zur Eindammung der Panedmie ein 4 stufiges Alarmssystem erarbeitet, an das sich strikt gehalten wird.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Reisende aus einem EU-Land oder einem Land des Schengen-Raums dürfen wieder nach Spanien und somit auch auf den kanarischen Inseln einreisen. Die Einreise ist aber an mehrere Einreisebedingungen geknüpft die erfüllt sein müssen, da Ihnen sonst die Einreise verwehrt werden kann.
Die Regierung hat für die kanarischen Inseln ein Alarmsystem mit 4 Stufen eingeführt, das die Maßnahmen und Einschränkungen genau definiert.
Für Gran Canaria gilt aktuell die Alarmstufe 2.
Reisende dürfen ohne Angabe von triftigen Gründen auf Gran Canaria und somit auf die Kanaren einreisen. Seit dem 14. November 2020 ist es für Reisende aber erforderlich einen negativen PCT- oder Antigentest vorweisen zu können. Dieser Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft auf den Kanarischen Inseln durchgeführt worden sein. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen negatives Testergebnis. Das Testergebnis muss bereits beim Check-in vor Abflug in Papierform oder auf dem Smartphone vorgezeigt werden.
Update 1: Einreise für vollständig Geimpfte ohne Testpflicht
Update 2: Nicht-Geimpfte können auch einen Antigen-Schnelltest vorlegen
Zudem müssen Einreisende vorab ein Formular (https://www.spth.gob.es/) des Spain Travel Health Portals ausfüllen. Nach erfolgreichem Ausfüllen des Formulars erhalten die Reisenden einen QR-Code der bein Einreise und teilweise auch beim Check-in bereits vorgezeigt werden muss. Die Registrierung kann allerdings er 48 Stunden vor der beabsichtigten Einreise erfolgen.
Alarmstufe 4:
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum ab 6 Jahren
- Ausgangsspere zwischen 22.00 und 6:00 Uhr
- in geschlossenen Räumen dürfen sich maximal zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen
- Restaurants müssen um 18 Uhr schließen und es dürfen maximal zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammensitzen bzw vier Personen aus dem gleichen Haushalt
- Restaurants dürfen bis 22:00 Uhr Speisen zum Abholen anbieten
- Geschäfte dürfen nur 50% der üblichen Kapazität eintreten lassen
Alarmstufe 3:
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum ab 6 Jahren
- Ausgangsspere zwischen 22:00 und 6:00 Uhr
- in geschlossenen Räumen dürfen sich maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen
- Geschäfte dürfen nur 33% der üblichen Kapazität eintreten lassen
Alarmstufe 2
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum ab 6 Jahren
- Ausgangsspere zwischen 23:00 und 6:00 Uhr
- in geschlossenen Räumen dürfen sich maximal sechs Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen
- in Restaurants, Cafés und Bars dürfen maximal vier Personen an einem Tisch sitzen
- Geschäfte dürfen nur 33% der üblichen Kapazität eintreten lassen
Alarmstufe 1
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum ab 6 Jahren
- Ausgangsspere zwischen 0:00 und 6:00 Uhr
- in geschlossenen Räumen dürfen sich maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen
- in Restaurants, Cafés und Bars dürfen maximal 10 Personen an einem Tisch sitzen
- Geschäfte dürfen nur 25% der üblichen Kapazität eintreten lassen