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AGB

Allgemeine Vermittlungsbedingungen von Kanaren-24

Die nachfolgenden allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Kanaren-24 und dem Kunden.

§ 1: Allgemein

(1)  Kanaren-24 ist ausschließlich als Vermittler fremder Leistungen. Sie vermittelt den Abschluss eines Vertrages über die Anmietung einer vom Kunden ausgewählten Ferienunterkunft zwischen deren Eigentümer und dem Kunden, sowie über die Erbringung sonstiger touristischer Dienstleistungen mit deren Anbieter.

(2)  Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kanaren-24 und dem Kunden finden die Regelungen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung (§§ 675,631 ff BGB) Anwendung, soweit nicht in diesen allgemeinen Vermittlungsbedingungen etwas anderes bestimmt ist.

§ 2: Zustandekommen des Vermittlungsvertrages

(1)  Mit dem Ausfüllen des im Internet-Portal von Kanaren-24 bereitgestellten Buchungsanfrageformulars und dem Anklicken des „Buchungsanfrage“-Buttons, bzw. der telefonischen Buchung bei Kanaren-24 oder dem Eingang einer schriftlichen oder in Textform gestalteten Buchung bei Kanaren-24 beauftragt der Kunde Kanaren-24 mit der Vermittlung einer Ferienunterkunft bzw. einer sonstigen touristischen Leistung. An diesen Vermittlungsauftrag in Form eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages ist der Kunde fünf Tage gebunden.

(2)  Mit der Buchungsanfrage bestätigt der Kunde die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen von Kanaren-24 zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

(3)  Es besteht kein Widerrufsrecht für den Vermittlungsvertrag mit Kanaren-24.

§ 3: Pflichten von Kanaren-24 aus dem Vermittlungsvertrag

(1)  Die vertragliche Verpflichtung von Kanaren-24 beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen Ferienunterkünfte bzw. sonstigen touristischen Leistungen, soweit diese zur Verfügung stehen.

(2)  Kanaren-24 übernimmt für den Eigentümer/Anbieter die Abwicklung der Buchung und Übersendung der Buchungsbestätigung, soweit der Kunde diese nicht unmittelbar vom Eigentümer/Anbieter erhält oder mit diesem anderes vereinbart hat.

(3)  Kanaren-24 empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Eine solche Versicherung ist nicht in den angegebenen (Miet-) Preisen enthalten.

(4)  Kanaren-24 ist berechtigt und verpflichtet, die vom Kunden mitgeteilten persönlichen Daten an den Eigentümer/Anbieter weiterzugeben, soweit dies für die Abwicklung des vermittelten Vertrages erforderlich ist.

(5)  Die Hinweise von Kanaren-24 zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige. Kunden die nicht deutsche Staatsangehörige sind, wenden sich zur Klärung diesbezüglicher Fragen bitte an das zuständige Konsulat.

§ 4 Pflichten des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag

(1)  Der Kunde ist verpflichtet,

  1.  
    1. Kanaren-24 wahrheitsgemäß und vollständig über alle buchungserheblichen Umstände und seine Wünsche bezüglich der Ferienunterkunft und sonstiger touristischer Leistungen zu informieren
    2. jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich Kanaren-24 mitzuteilen.

(2)  Der Kunde steht für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten aller von ihm angemeldeten Bewohner der Ferienunterkunft und angemeldeten Teilnehmer an sonstigen touristischen Leistungen ein.

(3)  Der Kunde ist verpflichtet die ihm von Kanaren-24 oder dem Vertragspartner zugesandte Buchungsbestätigung sofort und sorgfältig zu prüfen und Unrichtigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

(4)  Mängel an der Vermittlungsleistung von Kanaren-24 hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und von Kanaren-24 Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Im Falle einer schuldhaften Unterlassung dieser Anzeige entfallen jegliche Ansprüche des Kunden wegen Schlechterfüllung des Vermittlungsvertrages.

§ 5: Haftung von Kanaren-24

(1)  Kanaren-24 haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter oder bei einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

(2)  Die Haftung von Kanaren-24 als Vermittler ist bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt für Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens auf eine Summe, die dem Preis der vom Kunden gebuchten Leistung entspricht.

(3)  Eine Haftung für Angebote und Leistungen Dritter wird von Kanaren-24 nicht übernommen. Kanaren-24 erhält die in den Objektbeschreibungen enthaltenen Detailinformationen von den Eigentümern der Ferienunterkünfte bzw. Anbietern sonstiger touristischer Leistungen und hat keine Möglichkeit diese auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Kanaren-24 gibt daher keine Zusicherung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen ab.

(4)  Kanaren-24 haftet nicht für die Verfügbarkeit und Mangelfreiheit der vom Kunden ausgewählten Ferienunterkunft und für die Erfüllung von Sonderwünschen, die der Kunde bei der Buchungsanfrage angegeben hat, sowie für Verfügbarkeit und Mangelfreiheit der vom Kunden ausgewählten sonstigen touristischen Leistungen.

§ 6 Verjährung von Ansprüchen aus dem Vermittlervertrag

Alle Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren mit einer Frist von einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlungen.

§ 7 Vertretung des Eigentümers

(1)  Kanaren-24 vertritt den Eigentümer bei der Anbahnung und dem Abschluss eines Vertrages über die Anmietung der vom Kunden ausgewählten Ferienunterkunft bzw den sonstiger Vertragspartner bei der Anbahnung und dem Anschluss eines Vertrages über eine sonstige touristische Leistung.

(2)  Soweit der Eigentümer/Vertragspartner dies gegenüber dem Kunden bestimmt, ist Kanaren-24 zur Entgegennahme von (Teil-)Zahlungen des Kunden berechtigt. Sie versendet im Auftrag des Eigentümers/Anbieters die Buchungsbestätigung.

(3)  Ausschließlicher Ansprechpartner des Kunden für die Geltendmachung von Mängelanzeigen und hieraus resultierenden Ansprüchen ist der Eigentümer der Ferienunterkunft bzw. Anbieter der sonstigen touristischen Leistung. Die Verpflichtung von Kanaren-24 beschränkt sich auf die Mitteilung des Namens und der Anschrift des Eigentümers/Vertragspartners.

§ 8 Zahlungen des Kunden

(1)  Die sich aus der Objektbeschreibung ergebende Anzahlung ist vom Kunden innerhalb von 3 Werktagen an Kanaren-24 als Vertreter des Eigentümers/Anbieters zu überweisen.

(2)  Für die Rechtzeitig der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von Kanaren-24 maßgeblich. Die Zahlung des Restpreises erfolgt, soweit zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/Anbieter nichts anderes vereinbart, spätestens vier Wochen vor Miet-/Leistungsbeginn an den Eigentümer/Anbieter.

(3)  Soweit die Buchung weniger als vier Wochen vor Beginn der Mietzeit erfolgt, leistet der Kunde die Zahlung entsprechend der Anweisung des Eigentümers/Anbieters.

§ 9 Buchungsänderung durch den Kunden

(1)  Kanaren-24 berechnet ansonsten derzeit keine gesonderten Gebühren für die Vermittlung von Ferienunterkünften und sonstigen touristischen Leistungen. Die zukünftige Berechnung von Vermittlungsgebühren bleibt – nach ausdrücklichem Hinweis – vorbehalten.

§ 10 Preis- und Leistungsänderungen

(1)  Kanaren-24 hat keinen Einfluss auf Preis- oder Leistungsänderungen der vermittelten Ferienunterkunft bzw. sonstigen touristischen Leistungen.

(2)  Kanaren-24 kann die Bezahlung des Differenzbetrages vom Kunden verlangen, soweit eine Preiserhöhung wirksam zwischen dem Eigentümer und dem Kunden vereinbart worden ist.

§ 11 Weitere Bestimmungen

(1)  Zwischen Kanaren-24 und dem Kunden wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart.

(2)  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und der Allgemeinen Vermittlungsbedingungen von Kanaren-24 hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Sollten Teile unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, diesbezüglich eine rechtswirksame Neuregelung zu treffen, die wirtschaftlich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben.

Stand: März 2021